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Den neuen Standard
einfach leben.

Ab Januar 2020 verpflichtend in NRW: Das Barrierefrei-Konzept nach §49 und §50 BauO NRW.

Der neue Standard

Architekturgenehmigungen

Wir unterstützen Sie als Bauherrin/Bauherren im gesamten Baugenehmigungsverfahren mit unseren fachgerechten Leistungen.

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung

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