Baugenehmigungen
Wir unterstützen Sie als Bauherrin/Bauherren im gesamten Baugenehmigungsverfahren mit unseren fachgerechten Leistungen. Dabei können Sie von unserer langen Erfahrung und der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den genehmigenden Behörden profitieren, unter anderem in Wuppertal, Wülfrath, Velbert, Mettmann, Düsseldorf und den anderen Städten im bergischen Städtedreieck.
Wir haben uns auf einen speziellen Teil der Leistungsphasen konzentriert und gewährleisten Ihnen dadurch besonders hochwertige und genehmigungssichere Bauanträge. Wir planen Ihr Projekt gemeinsam mit Ihnen und größtmöglicher Sorgfalt.
So steht dem Erfolg Ihrer Baumaßnahme nichts mehr im Wege.
Qualifiziert und erfahren
Architekturdienstleistungen
Neben unseren qualifizierten Leistungen zur erfolgreichen Baugenehmigung bieten wir Ihnen noch diese Architekturdienstleistungen an:
- Baugenehmigung
- Aufmaß
- Abgeschlossenheitserklärung
- Dachgeschossausbau
- Umbauten, Anbauten, Aufstockungen
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Umbau und Bauen im Bestand
- Küchen- und Badplanung
Verlässlich und gründlich
Baugenehmigung
Das leisten wir bei der Baugenehmigung für Sie:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung
- Bestandsaufnahme
- Standortanalyse inklusive Besichtigung des Grundstücks
- Aufstellung eines Raumprogramms
- Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
- Festlegung der weiteren Fachplaner
- Zusammenfassung der ersten Beratung
Vorplanung
- Skizzenhafte Darstellung eines Vorentwurfs Ihres Hauses
- Grundrisse, Schnitt und Ansichten mit Raumfunktionen, Raumgrößen und äußerer Gestalt
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- erste Kostenschätzung
- Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit
Entwurfsplanung
- Bearbeiten des Planungskonzeptes
- zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
- Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung und Kostenkontrolle
Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der erforderlichen Genehmigungen
- Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
- Einreichen des Baugesuches
- Begleitung des Genehmigungsverfahrens